Öffnungszeiten


Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass im Amtsgericht eine Gleitzeitregelung gilt und Teilzeitbeschäftigte arbeiten, so dass auch während der Publikumszeiten nicht alle Abteilungen besetzt sind. Es wird daher empfohlen, die zuständige Abteilung vorher telefonisch zu kontaktieren. Die Abteilungen und deren Durchwahl finden Sie in der Telefonliste externer Link, öffnet neues Browserfenster

Eine persönliche Vorsprache ist -mit Ausnahme von Eilsachen- nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Außerhalb der Sprechzeiten können werktags nur unaufschiebbare Angelegenheiten (z.B. einstweilige Verfügungen, Hinterlegung einer Kaution oder Ähnliches) bearbeitet werden, soweit sie nicht bis zum nächsten Vormittag warten können. In diesen Fällen müssen Sie mit teilweise erheblichen Wartezeiten rechnen.

Anträge auf  Beratungshilfe, Kirchenaustritte sowie Grundbuchauszüge bitten wir nach Möglichkeit schriftlich zu stellen.


Außerhalb der regulären Dienstzeiten, an Samstagen und Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Werktagen zwischen 
11.00 Uhr und 11.30 Uhr ist beim Amtsgericht Mönchengladbach ein zentralisierter Eildienst eingerichtet.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Amtsgerichts Mönchengladbach unter
www.ag-moenchengladbach.nrw externer Link, öffnet neues Browserfenster


Ich danke für Ihr Verständnis
Spätgens-Oles
Direktorin des Amtsgerichts