Für fristgebundene Schreiben befindet sich neben dem Eingang ein Nacht­brief­kasten. Dieser stellt auf­grund tech­nischer Maß­nahmen sicher, dass Schreiben etc. die bis 24:00 Uhr eingeworfen werden, auch mit einem entsprechend datierten Eingangsvermerk versehen werden.

Bei Schriftsätzen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, ist jedoch zu beachten, dass für die Rangbestimmung mehrerer Anträge, die ein Grundstück oder Recht betreffen (§ 17 GBO), der Eingang auf der Grundbuchgeschäftsstelle maßgebend ist. Diese sollten in Zweifelsfällen zu den Dienstzeiten direkt in der Grundbuchgeschäftsstelle abgegeben werden.