Das Amtsgericht Grevenbroich gehört dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf an und ist zuständig für die Städte Grevenbroich und Jüchen sowie für die Gemeinde Rommerskirchen.
Der Bezirk und die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Grevenbroich
Das Amtsgericht Grevenbroich gehört dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf an und ist zuständig für die Städte Grevenbroich und Jüchen sowie für die Gemeinde Rommerskirchen.