Schiedspersonen für Grevenbroich
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Helten, Angela | Talstraße 105 41516 Grevenbroich Mobil: 01577 4661842 | Grevenbroich VII Kapellen, Neubrück, Gruissem, Hemmerden, Busch, Vierwinden |
| Nellen, Christian | Broichstraße 47 41516 Grevenbroich Mobil: 0177 7989681 | Grevenbroich VIII Neukirchen, Hülchrath, Mühlrath, Münchrath, Gubisrath, Neukircher Heide |
Stadt Grevenbroich
Am Markt 1, 41515 Grevenbroich
Tel.-Nr.: 02181 608-0 , Telefax: 02181 608-202
E-Mail: presseamt@grevenbroich.de
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