Schiedspersonen für Grevenbroich

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Helten, AngelaTalstraße 105
41516 Grevenbroich
Mobil: 01577 4661842
Grevenbroich VII
Kapellen, Neubrück, Gruissem, Hemmerden, Busch, Vierwinden
Nellen, ChristianBroichstraße 47
41516 Grevenbroich
Mobil: 0177 7989681
Grevenbroich VIII
Neukirchen, Hülchrath, Mühlrath, Münchrath, Gubisrath, Neukircher Heide
Weitere anerkannte Gütestellen für Grevenbroich
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Am Markt 1, 41515 Grevenbroich
Tel.-Nr.: 02181 608-0 , Telefax: 02181 608-202
E-Mail: presseamt@grevenbroich.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung